Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM

Von der Arbeitsunfähigkeit zur Beschäftigungsfähigkeit

Beratung der Unternehmen und Beschäftigten im BEM-Verfahren
Kontaktperson
Ansprechpartner/in
Annette Dehmel
Bahnhofstraße 26-28
67655 Kaiserslautern

0179 5442090

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Unternehmen

Arbeitgeber sind nach §167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Als Bildungs- und Personaldienstleister unterstützen wir Sie gerne im BEM-Verfahren.
 

Die Ziele.

  • Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
  • Eröffnung neuer Perspektiven
  • Integration: Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter
  • Prävention: Vorbeugung neuer Fehlzeiten

Unsere Leistungen.

  • Durchführung von Schulungen, Beratungen und Workshops zu den Themen: Erstellen von Betriebsvereinbarungen BEM, Leistungen der Kostenträger, Basiswissen BEM „Aus der Praxis für die Praxis“, professionelle Gesprächsführung im BEM etc.
  • Zielorientierte und zügige Bearbeitung der BEM-Fälle durch erfahrene und qualifizierte Berater
  • Individuelle Beratung Ihrer Beschäftigten unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
  • Vernetzung der betrieblichen und externen Akteure
  • Klärung von möglichen Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Sachleistungen oder finanziellen Leistungen
  • Formulare und Betriebsvereinbarungen an die gesetzlichen Vorgaben anpassen, inklusive Berücksichtigung des Datenschutzes
  • Laufende und abschließende Dokumentation und Evaluation

Ein Gewinn für alle Beteiligten.

  • Positives Unternehmensimage
  • Bereits vor der Wiedereingliederung können Vorbereitungen getroffen werden
  • Erhalt des Fachkräfte Know-how
  • Verringerung von Ausfallzeiten
  • Ein transparentes Verfahren und extern unterstützte Beratung erhöhen das Vertrauen
  • Nachhaltigere Rückkehr erkrankter Beschäftigter

Unsere Angebote im Betrieblichen Eingliederungsmanagement auf einen Blick und auf youtube.de


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