Beschäftigungs-
sicherungsgesetz

Seit 01. Januar 2021 ist das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz in Kraft. Das Gesetz regelt u.a. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung während der Kurzarbeit und die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (§106a SGB III).

Sie wollen Ihre Mitarbeitenden während Kurzarbeit fachlich weiterbilden?

Qualifizierung mit staatlicher Förderung

Der strukturelle Wandel erfordert es, Zeiten des Arbeitsausfalls verstärkt für die Qualifizierung der Beschäftigten zu nutzen, um die Herausforderungen der Digitalisierung und der Klimanachhaltigkeit, insbesondere der Dekarbonisierung, erfolgreich und nachhaltig für die Zukunft zu bewältigen.

Die Kosten für die während der Kurzarbeit durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen können abhängig von der Betriebsgröße anteilig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Ausgenommen sind Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist.

Weitergehende Fördermöglichkeiten wie sie nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) geregelt sind, finden keine Anwendung.

Phase der Kurzarbeit nutzen

Der Gesetzgeber trennt zukünftig strikt zwischen der Förderung von

  • Weiterbildungsmaßnahmen während der Arbeitszeit mit Freistellungsregelung (§ 82 SGB III)
  • Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit (§ 106a SGB III).

Für Unternehmen, die Teile der Belegschaft in Kurzarbeit haben und diese Phase für Qualifizierung nutzen wollen, haben wir eine FAQ-Liste zusammengestellt. Mit dieser FAQ-Liste wollen wir Sie über Rahmenbedingungen bei der Umsetzung von Qualifizierung während der Kurzarbeit informieren.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Dauer der Maßnahme muss mehr als 120 Stunden betragen (muss nicht am Stück sein)
  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss nach den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit (AZAV) zugelassen sein und von einem zugelassenen Träger umgesetzt werden.
  • Je nach Möglichkeiten bietet es sich an, sich mit anderen Betrieben zu einem Qualifizierungsverbund zusammenzuschließen.


Unsere Verbundmanager beraten Sie gerne!

Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit durch das Beschäftigungssicherungsgesetz

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Kontakt
Uwe Bies-Herkommer

Leitung Geschäftsfeld Berufliche Qualifizierung und Rehabilitation

0711 135340-40