Mit Bildungsgutschein
und AVGS-Schein.

 

Wir finden die richtigen Fördermöglichkeiten für Sie und beraten Sie gerne.

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    Lassen Sie Ihre Weiterbildung fördern

    Weiterbildung bringt Sie nicht nur persönlich, sondern vor allem auch beruflich weiter. Zehntausende zufriedene Kund*innen haben bereits erfolgreich eine Weiterbildung bei BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH absolviert. Die individuelle Beratung und Begleitung unserer Kund*innen ist für uns selbstverständlich.

    Zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel in Form von Kursgebühren, Fahrtkostenzuschüsse oder Verdienstausfälle. Auskunft geben Ihnen die regionalen Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften.

    Für Unternehmen ist eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz oder das Beschäftigungssicherungsgesetz möglich.

    Wir finden die richtigen Fördermöglichketen für Sie und beraten Sie gerne. 

    Der Bildungsgutschein

    Der Bildungsgutschein ermöglicht Ihnen die Teilnahme an einer anerkannten beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Mit diesem Gutschein wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert.

    Wer kann gefördert werden?

    • Empfänger von Arbeitslosengeld I / II
    • Arbeitsuchende mit/ohne Ausbildungsabschluss
    • Arbeitnehmer, denen Kündigung droht
    • Befristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft

    Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder beim jeweiligen Jobcenter.

    Weitere Informationen zum Bildungsgutschein.

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit diesem Gutschein können Sie an einer Qualifizierung teilnehmen, die Sie auf eine Beschäftigung vorbereitet.

    Wer kann gefördert werden?

    • Empfänger von Arbeitslosengeld I / II
    • Arbeitsuchende ohne Leistungsbezug
    • Noch in Arbeit befindende bereits gekündigte Beschäftigte
    • Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer, Fach- und Hochschulabsolventen

    Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auf und lassen Sie sich dort beraten. Sie erhalten bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt.

    Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
     

    Sie haben Fragen? 

    Zu unseren Kursen, Fördermöglichkeiten oder zur beruflichen Rehabilitation?
    Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

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    Weitere Förderprogramme

    Qualifizierungschancengesetz & Qualifizierungsgeld
    • Ziele: Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Fachkräften und Geringqualifizierten durch Weiterbildung 
    • Zielgruppe: Beschäftigte 
    • Förderumfang: Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt 
    • Geldgeber: Bundesagentur für Arbeit 


    Weitere Informationen
     

    Fachkursförderung (ESF)
    • Ziele: Verstärkte berufliche Qualifizierung vor dem Hintergrund steigender Qualifikationsanforderungen
    • Zielgruppe: Beschäftigte und Selbstständige in Baden-Württemberg 
    • Förderumfang: Zuschuss zu Lehrgangskosten, mindestens 25% 
    • Geldgeber: ESF (Abrechnung über Bildungsträger) 
    • Förderperiode: 2021 bis 2027


    ESF-Fachkursförderung 
    Sonderprogramm betriebliche Weiterbildung (REACT ESF) 

    Beschäftigungssicherungsgesetz
    • Ziele: Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten durch Weiterbildung 
    • Zielgruppe: Beschäftigte in Kurzarbeit
    • Förderumfang: Zuschuss zu Lehrgangskosten, Fortzahlung Kurzarbeitergeld, Zuschuss Sozialversicherungsbeiträge 
    • Geldgeber: Bundesagentur für Arbeit 

    Weitere Informationen

    Bildungsprämie
    • Ziele: Erhöhen der Weiterbildungsbeteiligung von Personengruppen mit geringem Einkommen 
    • Zielgruppe: Beschäftigte mit steuerpflichtigen Einkommen bis zu € 20.000 / 40.000 
    • Förderumfang: 50 % der Lehrgangsgebühren, max. € 500,00  
    • Geldgeber: ESF (Abrechnung über Bildungsträger) 


    Weitere Informationen

    Aufstiegs-BAFÖG
    • Ziele: Förderung des beruflichen Aufstiegs von Fachkräften 
    • Zielgruppe: Fachkräfte
    • Förderumfang: Zuschuss zu Lehrgangs- und Lebenshaltungskosten 
    • Geldgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 


    Weitere Informationen

    Digitalisierungsprämie Plus
    • Ziele: Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern bei der Digitalisierung
    • Zielgruppe: Unternehmen bis 500 Beschäftigte 
    • Förderumfang: Zuschüsse oder Darlehen 
    • Geldgeber: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und L-Bank 


    Weitere Informationen Darlehensvariante 

    Weitere Informationen Zuschussvariante 

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