Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung
Qualifizierungschancengesetz / Qualifizierungsgeld
Qualifizierungschancengesetz / Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung. Mit gezielten Förderprogrammen und finanzieller Unterstützung können neue Qualifikationen erworben, bestehende Kenntnisse ausgebaut und Mitarbeitende auf technologische Veränderungen vorbereitet werden.
Die QCG-Förderung verbessert nicht nur die individuellen Entwicklungschancen von Berufstätigen, sondern stärkt auch die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
Wir begleiten Sie bei der Planung, Beantragung und Umsetzung Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen – individuell und praxisnah.

Abschlussorientierte Maßnahmen (d. h. Umschulungen oder Teilqualifizierungen) für geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte.
Weiterbildung von Anpassungsqualifizierungen insbesondere im Kontext des digitalen Strukturwandels.
Zusatzleistungen wie Weiterbildungsprämie, Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung.
Präventive Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung angesichts der neuen Herausforderungen durch den digitalen und demografischen Wandel. Besonders berücksichtigt werden Geringqualifizierte und an- und ungelernte Beschäftigte.
Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (ehemals Qualifizierungschancengesetz)" wurden die Fördermöglichkeiten zur Weiterbildung von Beschäftigten 2019 erweitert und flexibilisiert.Zum 1. April 2024ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Sie erleichtert den Zugang und verbessert die Leistungen.
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer während einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme absichert. Ziel dieser Leistung ist es, die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern und Mitarbeitende gezielt auf neue berufliche Anforderungen vorzubereiten.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie halten ihre Belegschaft fachlich auf dem neuesten Stand und sichern gleichzeitig wertvolles Know-how im Unternehmen.

Qualifizierungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden / Unterrichtseinheiten betragen, die vorgegebenen Stunden müssen nicht am Stück durchgeführt werden.
Arbeitgeber muss berufliche Weiterbildungs- und Remanenzkosten tragen.
Gerade angesichts digitaler Transformationen und technischer Entwicklungen hilft das Qualifizierungsgeld dabei, Fachkräfte an veränderte Marktbedingungen anzupassen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung – kurz Weiterbildungsgesetz – wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Als Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht das Qualifizierungsgeld zur Verfügung.
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