Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz / Qualifizierungsgeld


    Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz

    So profitieren Unternehmen von der Förderung.

    Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung. Mit gezielten Förderprogrammen und finanzieller Unterstützung können neue Qualifikationen erworben, bestehende Kenntnisse ausgebaut und Mitarbeitende auf technologische Veränderungen vorbereitet werden.

    Die QCG-Förderung verbessert nicht nur die individuellen Entwicklungschancen von Berufstätigen, sondern stärkt auch die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

    Wir begleiten Sie bei der Planung, Beantragung und Umsetzung Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen – individuell und praxisnah.

     

    Was kann gefördert werden

    Abschlussorientierte Maßnahmen (d. h. Umschulungen oder Teilqualifizierungen) für geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte.

    Weiterbildung von Anpassungsqualifizierungen insbesondere im Kontext des digitalen Strukturwandels.

    Zusatzleistungen wie Weiterbildungsprämie, Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung.

    Ziele

    Präventive Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung angesichts der neuen Herausforderungen durch den digitalen und demografischen Wandel. Besonders berücksichtigt werden Geringqualifizierte und an- und ungelernte Beschäftigte.

    Hintergrund

    Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (ehemals Qualifizierungschancengesetz)" wurden die Fördermöglichkeiten zur Weiterbildung von Beschäftigten 2019 erweitert und flexibilisiert.Zum 1. April 2024ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Sie erleichtert den Zugang und verbessert die Leistungen.  

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Qualifizierungschancengesetz

    • Gestaffelt nach Betriebsgröße
    • Qualifizierungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden / Unterrichtseinheiten betragen
    • Außerhalb des Betriebes oder mit einem zugelassenen Träger im Betrieb
    • Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) - keine Maßnahmenzulassung erforderlich
    • Die letzten 2 Jahre keine öffentlich geförderte Weiterbildung der Arbeitnehmenden
    • Keine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister-, Techniker-, Fachwirtfortbildungen, Bachelor) möglich
    • Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
    • Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist (z. B. Sicherheitsunterweisungen).
    • Ermessensleistung der örtlichen Agentur für Arbeit

    Weiterbildung mit dem Qualifizierungsgeld

    Gezielte Unterstützung für Ihre Weiterbildung.

    Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer während einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme absichert. Ziel dieser Leistung ist es, die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern und Mitarbeitende gezielt auf neue berufliche Anforderungen vorzubereiten.

    Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie halten ihre Belegschaft fachlich auf dem neuesten Stand und sichern gleichzeitig wertvolles Know-how im Unternehmen.

     

    Was kann gefördert werden

    Qualifizierungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden / Unterrichtseinheiten betragen, die vorgegebenen Stunden müssen nicht am Stück durchgeführt werden.

    Arbeitgeber muss berufliche Weiterbildungs- und Remanenzkosten tragen.

    Ziele

    Gerade angesichts digitaler Transformationen und technischer Entwicklungen hilft das Qualifizierungsgeld dabei, Fachkräfte an veränderte Marktbedingungen anzupassen. 

    Hintergrund

    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung – kurz Weiterbildungsgesetz – wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Als Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht  das Qualifizierungsgeld zur Verfügung. 

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Qualifizierungsgeld

    • Alle Betriebsgrößen
    • Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mind. 20% der Belegschaft bei Betrieben über 250 MA (Betriebe unter 250 MA: 10%)
    • Entgeltzusatzleistungen 60 bis 67 % durch die Agentur für Arbeit
    • Qualifizierungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden / Unterrichtseinheiten betragen, die vorgegebenen Stunden müssen nicht am Stück durchgeführt werden.
    • Arbeitgeber muss berufliche Weiterbildungs- und Remanenzkosten tragen
    • Keine Weiterbildung in den letzten vier Jahren nach § 82a SGB III
    • Weiterbildung muss im bestehenden Arbeitsverhältnis stattfinden
    • Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen

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    Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld im Vergleich

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