Weiterbildungsgeld: Bis zu 150 Euro erhalten

Starten Sie jetzt mit einer Weiterbildung beruflich durch.


    Mit Weiterbildungsgeld in den Job starten

    Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende und löst ab dem 01.01.2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab. Eine Ausbildung oder Weiterbildung ist zentral für einen erfolgreichen Einstieg in den Beruf. Mit der Einführung des Bürgergeldes erhalten Sie für Ihre Weiterbildung eine Förderung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter - das Weiterbildungsgeld.


    Der Bildungsgutschein und AVGS-Gutschein gilt weiterhin

    Der Bildungsgutschein (BGS), der eine kostenlose Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der eine kostenlose Teilnahme an z.B. Coachings, Kenntnisvermittlung und weiteren individuellen Hilfestellungen ermöglicht gilt weiterhin.

    Zu unseren Kursen und Weiterbildungen

    Weiterbildungsgeld: 150 Euro / Monat

    Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung erhalten ebenfalls ein monatliches Weiterbildungsgeld, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II Leistungen beziehen. 

    Dieses Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, die bereits vor Juli 2023 mit einer berufsabschlussorientierten Weiterbildung begonnen haben. 

    Mögliche Maßnahmen sind: Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungen auf Externenprüfungen.

    Wie erhalte ich die Leistung?

    Die Förderung wird ab dem 01.07.2023 anrechnungsfrei zum Regelbedarf automatisch ausgezahlt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu Ihren Regelleistungen von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. 

    Für die Prüfung Ihres Anspruchs ist Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Agentur für Arbeit zuständig. 

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